Hallenreglement

 

Art.01 Dieses Reglement wurde vom Ausschuss der Sektion Yoseikan Budo im Amateursportverein Lana [Sektion] erstellt und von der Vollversammlung genehmigt und regelt den Trainingsbetrieb in der Halle. Dieser behält sich auch vor, bei nicht einhalten dieser Regeln Sanktionen gegen das Mitglied zu beschließen.

 

Art.02 Der Sektion können alle beitreten die das Beitrittsansuchen mittels Vordruck an den Sektionsausschuss stellen. Eine evtl. Nichtannahme wird dokumentiert.

 

Art.03 Bei Teilnahme an Wettkämpfen muss auch ein gültiges ärztliches Zeugnis hinterlegt werden.

 

Art.04 Um Zugang zu den einzelnen Kursen und anderen Aktivitäten der Sektion zu haben muss das Mitglied den jährlichen Mitglieds- & Kursbeitrag entrichtet haben.

 

Art.05 Die Beiträge für die Teilnahme an den von der Sektion organisierten Kursen werden jährlich vom Sektionsausschuss erstellt.

 

Art.06 Die Zahlungen an die Vereinskasse, können über Bank-Überweisungen; in Bar; oder mittels Barscheck erfolgen.

 

Art.07 Die Trainingsräumlichkeit selbst wird Barfuß betreten. Saubere Füße sind Pflicht.

 

Art.08 Es ist strengstens verboten in den Sektionsräumlichkeiten zu rauchen.

 

Art.09 Alle Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen werden. Benutztes Trainingsmaterial muss wieder an seinen Platz gebracht werden.

 

Art.10 Um einen neuen Kurs organisieren zu können, müssen sich mindestens 8 Personen melden.

 

Art.11 Die Tage und die Uhrzeit der Aktivitäten, wie Öffnungs- und Kurszeiten, sowie alles andere was den Trainingsbetrieb in der Sektionsstruktur betrifft, wird vom sportlich technischem Leiter und dem Sektionsausschuss bestimmt.

 

Art.12 Die Sektion Yoseikan Budo übernimmt keine Haftung, für Diebstahl und Beschädigungen, welche sich innerhalb der Sektionsräume, einschließlich der Umkleidekabinen, sowie außerhalb der Trainingsstruktur und an den dort abgestellten Pkw der Mitglieder zutragen können.

 

Art.13 Das Mitglied erklärt mit seinem Beitritt zur Sektion, die Statuten des Amateursportverein Lana; die Zusatzbestimmungen, die Geschäftsordnung der Sektion, sowie dieses Reglement zu kennen und enthebt den Amateursportverein Lana bzw. die Sektion, sowie deren Vertreter von jeder Haftung, bezüglich direkter und indirekter Schäden, welche die Mitglieder durch die Benutzung der Sektionsräume und deren Einrichtungen, sowie durch Anleitung von Trainern, Übungsleitern, Assistenten, Aufsichtspersonen erleiden können. Weiteres verzichtet jedes Mitglied auf jegliche Schadenersatzforderung (Gerichtlich und Außergerichtlich) gegenüber dem Amateursportverein Lana, der Sektion Yoseikan Budo sowie deren Vertreter, welche durch die Benutzung der Sektionsräume und die Handhabung der Einrichtungsgegenstände, bzw. die Ausübung der jeweiligen Sportart entstehen können. Der Verein, bzw. die Sektion garantiert ihrerseits die versicherungspflichtige Abdeckung, mittels einer Haftpflichtversicherung für Zivilschäden gegen Risiken, welche durch die Verwaltung, bzw. den Betrieb der Sektionsräume und deren Einrichtung entstehen können.

 

Art.14 Das Mitglied muss alle Regeln des zivilen Zusammenlebens einhalten und ein korrektes Verhalten gegenüber den anderen Mitgliedern und den Verwaltern der Halle einhalten um niemals die persönliche Sphäre der anderen Mitglieder zu verletzen.

 

Art.15 Das Mitglied hat das Recht über alle größeren Neuigkeiten, bzw. Änderungen, betreffend der Hallenverwaltung, sowie die Ausrichtung der Sektion Yoseikan Budo informiert zu werden. Das Mitglied hat weiteres das Recht diesbezüglich schriftliche Stellungnahme durch den Sektionsleiter zu verlangen.

 

Art.16 Das Mitglied welches vom Gesetz verbotene Medikamente, Präparate und Dopingpräparate einnimmt, diese weiter gibt und/oder anbietet, wird sofort aus dem Verein ausgeschlossen und es ist ihm für immer untersagt, die Sektionsräume zu betreten.

 

Art.17 Das Mitglied hat die Pflicht die Satzungen des Amateursportverein Lana die Zusatzbestimmungen und die Geschäftsordnungen der Sektion und den Zusatzbestimmungen aufgelisteten Anweisungen einzuhalten. Das Mitglied ist nach seiner Aufnahme im Besitz der in den Satzungen und in den Zusatzbestimmungen aufgelisteten Rechte.

 

Art.18 Alles was nicht in diesem Reglement angeführt ist, wird nach den Bestimmungen der Vereinssatzungen deren Zusatzbestimmungen, der Geschäftsordnung, sowie Gesetzesbestimmungen nach Kapitel 1 des ZGB in Anlehnung an Kapitel 5 des ZGB.

 

Art.19 Die Eltern müssen selbst für die Aufsichtspflicht nach den Unterrichtsstunden ihrer Kinder und Jugendlichen Sorge tragen.

 

Art. 20 Mit diesem Anmeldeformular wird um Mitgliedschaft beim Sv Lana Raika Amateursportverein angesucht.